Bebauungspläne: Gemeinde Nordrach

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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan regelt wie die Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes müssen sich alle Bauvorhaben an die Festsetzungen halten. Im Bebauungsplan werden insbesondere Festsetzungen zur Art der Nutzung (z.B. allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet), das Maß der Nutzung (z.B. Zahl der Vollgeschosse), die Bauweise oder überbaubare bzw. nicht überbaubare Grundstücksflächen getroffen. Regelungen hierzu enthalten § 9 Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Nicht das gesamte Gemeindegebiet ist jedoch mit Bebauungsplänen überplant. In bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan gilt § 34 BauGB. Außerhalb bebauter Gebiete, im sogenannten "Außenbereich", ist das Bauen nur unter den in § 35 BauGB aufgeführten Voraussetzungen zulässig.

Allmend

Holzwerk Junker Erweiterung - 1. Änderung

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Ittersbach

Michelbach