Einrichtungen/Kliniken
Nordrach ist prädikatisierter Luftkurort! Schon seit weit über 100 Jahren kommen die Menschen zur Erholung ins Nordrachtal. In heutzutage drei modernen Rehakliniken finden sie Gesundheit.
Winkelwaldklinik Nordrach
Fachklinik für die onkologische Rehabilitation, die geriatrische Rehabilitation, die Kurz- und Langzeitpflege und einen Gesundheitsurlaub etabliert. Seit über 40 Jahren zählt die frauenheilkundliche Onkologie zu einem ihrer Spezialgebiete.
Winkelwald 2-4
77787 Nordrach
Telefonnummer: 07838 83-0
Faxnummer: 07838 8399-6
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Rehabilitationsklinik Klausenbach
- Fachklinik für Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie
- Schwerpunktklinik für Hirnfunktionsstörungen
- Memoryklinik
Klausenbach 1
77787 Nordrach
Telefonnummer: 07838 82-0
Faxnummer: 07838 82-425
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MEDIAN Franz-Alexander-Klinik
Offen geführtes Akutkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit 34 Betten. In einem patientenzentrierten Rahmen können Patienten aus dem gesamten Spektrum psychischer Störungsbilder behandelt werden.
Im Dorf 44
77787 Nordrach
Telefonnummer: 07838 929100
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Praxis Dr. med. Ingo-Frithjof Zürn
Facharzt für Allgemeinmedizin, Phlebologie, Naturheilverfahren und Umweltmedizin
Im Dorf 21
77787 Nordrach
Telefonnummer: 07838 69-9
Faxnummer: 07838 13-15
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Kurtaxe
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
(1) Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen i.S. von § 1 geboten ist.
(2) Kurtaxepflichtig sind darüber hinaus auch die Einwohner der Gemeinde, die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben. Sowie ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten.
(3) Die Kurtaxe wird nicht von bettlägerigen Personen in Akutkrankenhäuser, sowie von ortsfremden Personen und von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen. Die Bettlägerigkeit ist durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,25 €. Die Kurtaxe für Gäste, die die Leistungen von KONUS in Anspruch nehmen, beläuft sich auf 1,70 Euro pro Person und pro Übernachtung und wird direkt beim Gastgeber bezahlt.
Von der Kurtaxe befreit sind:
- 1. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
- 2. Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich
aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen in Anspruch nehmen bzw.
Veranstaltungen besuchen. - 3. Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten.
- 4. Ortsfremde Personen, und Einwohner im Sinne des §2 Abs. 2, die in der
Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen oder sich aus beruflichen Gründen
zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde
aufhalten. - 5. Pflegebedürftige Personen, die nach dem Sozialgesetzbuch, Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung, mindestens der Pflegestufe 1 zuzuordnen sind und die Pflegebedürftigkeit nachweisen. Des Weiteren Personen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen BL, H, AG vermerkt ist.
- 6. Ortsfremde Personen, die sich in der Gemeinde nicht länger als 1 Tag aufhalten
- (Passanten). Für die Berechnung dieser Frist gilt § 3 Abs. 3 entsprechend.
- (2) Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe sind spätestens am Tag der Abreise bei der
- Gemeinde oder beim Vermieter mit Beleg einzureichen.