Bodenrichtwerte
Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde Nordrach.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter Grundstücksfläche, die gemäß § 196 BauGB vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen ermittelt werden. Sie beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand - bewirken in der Regel Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
Bodenrichtwerte in BORIS-BW
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Nordrach hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Diese sind identisch mit den Werten, die Sie über das Internet-Portal BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) kostenlos abrufen können. Hierbei gibt es die Möglichkeit, sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen von BORIS-BW.