Aktuelle Informationen
Quarantänebescheinigung / Absonderungsbescheinigung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich sich trotz Impfung oder Genesung infiziert haben und sich deshalb coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen (vgl. § 56 IfSG).
Das Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantänebescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.
Akuelle Information zu Corona finden Sie hier:
www.baden-wuerttemberg.de
www.ortenaukreis.de
Auf der Webseite www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus stehen laufend aktualisierte Informationen & Links, übersetzt und sortiert in 23 Sprachen zur Verfügung zu aktuellen Regeln im Alltag und öffentlichen Leben (inkl. 3G-Regel), zum Impfen und zur Corona-Warn-App, zu Reisebestimmungen aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten sowie zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.
Personelle Unterstützung für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen
Informationen, Links und Tipps
Wichtige Telefonnummern
Folgende Hotlines sind für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet:
- Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis:
Telefonnummer: 0781 805-9695 - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:
Telefonnummer: 0711 904-39555
(Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr) - Bundesministerium für Gesundheit:
Telefonnummer: 030 346465100 - An den Wochenenden wenden Sie sich telefonisch bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Telefonnummer: 116 117 - Psychologische Beratung Corona des Landratsamtes Ortenaukreis:
Telefonnummer: 07821 9157-2557
(Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
Die Corona-Warn-App - Machen Sie mit!
Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen und Corona gemeinsam bekämpfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.