: Gemeinde Nordrach

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Aktuelle Informationen

Quarantänebescheinigung / Absonderungsbescheinigung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich sich trotz Impfung oder Genesung infiziert haben und sich deshalb coronabedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen (vgl. § 56 IfSG).
Das Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantänebescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.

Akuelle Information zu Corona finden Sie hier:
www.baden-wuerttemberg.de
www.ortenaukreis.de

Auf der Webseite www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus stehen laufend aktualisierte Informationen & Links, übersetzt und sortiert in 23 Sprachen zur Verfügung zu aktuellen Regeln im Alltag und öffentlichen Leben (inkl. 3G-Regel), zum Impfen und zur Corona-Warn-App, zu Reisebestimmungen aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten sowie zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen.

Personelle Unterstützung für Corona-Tests in Pflegeeinrichtungen

Wichtige Telefonnummern

Folgende Hotlines sind für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet:

  • Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis:
    Telefonnummer: 0781 805-9695
  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg:
    Telefonnummer: 0711 904-39555
    (Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr)
  • Bundesministerium für Gesundheit: 
    Telefonnummer: 030 346465100
  • An den Wochenenden wenden Sie sich telefonisch bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst: 
    Telefonnummer: 116 117
  • Psychologische Beratung Corona des Landratsamtes Ortenaukreis: 
    Telefonnummer: 07821 9157-2557 
    (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr)

Die Corona-Warn-App - Machen Sie mit!

Jetzt die Corona-Warn-App herunterladen und Corona gemeinsam bekämpfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.