Dienstleistungen: Gemeinde Nordrach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern

Für Deutsche gilt Ausweispflicht. Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Im Reisepass wird nur der Wohnort angegeben. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Dabei wird der bisherige Wohnort auf Seite 1 des Reisepasses gestrichen und berichtigt. Die Passbehörde kann auch durch einen bestimmten Aufkleber den Wohnort auf einer Seite für amtliche Vermerke ändern.

Tipp: Lassen Sie den Wohnort im Reisepass gleichzeitig mit der Anmeldung des Wohnsitzes ändern.

Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Passbehörde vorbeigehen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an die dafür zuständigen Stellen:

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
    • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
    • in Deutschland: bei der Abmeldung oder die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Fristen

schnellst möglich

Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt

Auslandsdeutsche

  • bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
  • bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Sonstiges

Lassen Sie Ihren Reisepass nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Zuständigkeit

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
    • im Ausland: Die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
    • in Deutschland: Direkt bei der persönlichen Abmeldung oder die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten. Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passänderungen im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dies ist der Fall, wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde.

Passbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Vertiefende Informationen

  • Weitere Informationen zum Reisepass und wie Sie ihn beantragen, finden Sie im gleichnamigen Kapitel und den dazugehörigen Leistungen.
  • Umzug
  • Wohnsitz anmelden

Organisationseinheiten

Gemeinde Nordrach Ort Im Dorf 26 77787 Nordrach
Einwohnermeldeamt / Soziales Ort Im Dorf 26 77787 Nordrach

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.05.2017 freigegeben.