Fachberatung Kindertagespflege
Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
- länger als drei Monate gegen Entgelt,
- außerhalb der Wohnung der Kinder,
- während eines Teils des Tages und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Voraussetzungen
- Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
- Persönlichkeit,
- Sachkompetenz und
- Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
- ein Erstgespräch,
- einen Hausbesuch und
- ein weiteres Informationsgespräch.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Über die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie sich beim Jugendamt oder dem für Sie zuständigen Träger der Kindertagespflege informieren.
Folgende Träger und Institutionen führen im Ortenaukreis die Beratung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen durch oder unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Tagespflegeplatz für ihr Kind:
Tagesmütterverein Offenburg e. V., Okenstr. 57, 77652 Offenburg, Telefon 0781 9360876 oder 0781 9484731
Tagesmütterverein Kehl Hanauerland e.V., Richard-Wagner-Str. 3-5, 77694 Kehl, Telefon 07851 3971
Diakonisches Werk im Evangelischen Kirchenbezirk Ortenau:
Standort Lahr, Doler Platz 7, Telefon 07821 9237632 oder 07821 9237633
Standort Kinzigtal, Eichenstr. 24, 77756 Hausach, Telefon 07831 9660
Standort Achern, Ratskellerstr. 8, 77855 Achern, Telefon 07841 684824
>> Qualifizierung für Tagespflegepersonen / Praxisbegleitende Fortbildungen
Die Fachstelle Kindertagespflege im Jugendamt erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege und betreut Großtagespflegestellen im Landkreis.
Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.