Lebenslagen: Gemeinde Nordrach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Rechte und Pflichten der Adoptiveltern

Eine Adoption wird wirksam, sobald das Familiengericht sie ausgesprochen hat und dieser Beschluss der annehmenden Person zugestellt ist. Damit treten alle Rechtsfolgen ein:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung
  • Erbrecht
  • Auflösung aller verwandtschaftlichen und privatrechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie des adoptierten Kindes
  • Namensänderung
  • Meldepflicht
  • Staatsangehörigkeit

Hinweis: Sonstige Ansprüche des Kindes wie z.B. Renten und Waisengeld, die bis zum Zeitpunkt der Adoption entstanden sind, bleiben bestehen.

Namensrecht
Das Kind erhält Ihren Familiennamen. Das Familiengericht kann auf Antrag und unter strengen Voraussetzungen entscheiden, dass der bisherige Familienname des Kindes vorangestellt oder angefügt werden muss.
Ähnliches gilt auch bei der Änderung des Vornamens im Rahmen des Adoptionsverfahrens. Auf Antrag können Sie diesen ändern oder durch zusätzliche neue Vornamen erweitern. Hierbei muss das Gericht prüfen, ob die Vornamensänderung dem Wohl des Kindes entspricht. Wie bei der Annahme selbst ist hierzu die Einwilligung des Kindes erforderlich. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, willigt der gesetzliche Vertreter ein.
Das Kind kann nur persönlich bei einem Notar einwilligen.
Hinweis: Das Standesamt des Geburtsortes des Kindes trägt von Amts wegen den neuen Namen in das Geburtenregister ein. Angaben zum Familiennamen der Herkunftsfamilie bleiben aber erhalten.

Sozialrechtliche Auswirkungen
Sie als Adoptiveltern und Ihr Kind haben Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis im Sozialrecht, z.B. das Recht auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, und unter Umständen auch Ansprüche auf Vergünstigungen im Beamten- und Tarifrecht. Erwähnenswert ist hier vor allem der Anspruch auf Kindergeld und das Recht auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Übrigen können neue Ansprüche für Sie und das Kind entstehen, vor allem aufgrund renten- und steuerrechtlicher Bestimmungen. Unter Umständen können Sie auch Elterngeld beantragen.

Freigabevermerk

01.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg