Dienstleistungen: Gemeinde Nordrach

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Bürgergeld: Veränderungsmitteilung abgeben

Als Bezieherin oder Bezieher von Bürgergeld müssen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten der zuständigen Stelle mitteilen. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.

Auch als Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie jede Änderung Ihrer Daten mitteilen. Die Mitteilungspflicht kann die Vertreterin oder der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft für die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft wahrnehmen.

Hinweis: Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.

Voraussetzungen

Ihre meldepflichtigen Daten ändern sich.

Zu den meldepflichtigen Daten gehören beispielsweise:

  • Sie ziehen um.
  • Klären Sie, ob der zuständige Träger auch die Aufwendungen für die neue Unterkunft übernimmt. Tun Sie dies unbedingt, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben
  • Sie beginnen eine Nebenbeschäftigung.
    Sie müssen die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung anzeigen. Nur Sie selbst sind dazu verpflichtet. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf mögliche Zusagen anderer Personen, dass diese Ihre Beschäftigungsaufnahme anzeigen. Das gilt auch für selbständig Tätige und mithelfende Familienangehörige.
  • Sie beantragen oder beziehen andere Leistungen.
    zum Beispiel:
    • Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen oder
    • Renten aller Art, vor allem eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
  • Ihr Name oder Familienstand ändert sich.
    Beispiele sind:
    • Sie heiraten, gehen eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein oder
    • Sie lassen sich scheiden beziehungsweise trennen sich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner.
  • Sie sind krank oder aufgrund anderer Umstände für längere Zeit nicht vermittelbar.
    Waren Sie krank, müssen Sie sich wieder als arbeitsfähig melden.
  • Sie sind fern Ihres Wohnorts, zum Beispiel im Urlaub.
  • als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld: zusätzlich alle Änderungen, die die Bedarfsgemeinschaft betreffen, z.B.
    • Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch der Kinder und der Partnerin oder des Partners
      Beispiele:
      • Ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft, das bisher kein eigenes Einkommen hatte, beginnt eine entgeltliche Beschäftigung.
      • Sie oder andere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten Erträge aus Vermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden) oder Steuererstattungen.
    • Die Anzahl der Personen ändert sich, die in der Bedarfsgemeinschaft leben.
    • Die Höhe der Miete ändert sich.

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung abgeben:

  • persönlich
  • schriftlich oder
  • telefonisch: Bei einer telefonischen Mitteilung müssen Sie möglicherweise eine schriftliche Bestätigung nachreichen.

Hinweis: Achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie müssen möglichweise zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten

  • bei unvollständigen oder falschen Angaben oder
  • wenn Sie die Änderungen nicht oder nicht schnellst möglich mitteilen.

Außerdem erfüllen Sie möglicherweise einen Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand.

Fristen

schnellst möglich, wenn sich bei Ihnen etwas ändert

Unterlagen

möglicherweise Nachweise über das, was sich bei Ihnen ändert

Kosten

für die Änderungen erfassen: keine

Hinweis: Wenn Sie Änderungen mitteilen, kann sich das auf die Höhe des Bürgergeld auswirken. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Nebenverdienst haben.

Sonstiges

.

Zuständigkeit

  • Das örtlich zuständige Jobcenter des Landratsamtes Ortenaukreis. Dies sind je nach Wohnort die Standorte Achern, Kehl, Lahr, Offenburg oder Wolfach.

Freigabevermerk

Ortenau Jobcenter 03.01.2023