Dienstleistungen: Gemeinde Nordrach

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  • Google Ireland Limited
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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Gesundheitsamt - Untersuchungen, Gutachten und Zeugnisse

Wir erstellen Gutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 17. Dezember 2015.

Unsere Gutachten sind nur Grundlage von Entscheidungen. Wir entscheiden nicht selbst.

Die wichtigsten Auftraggeber sind:

  • Amt für Soziales und Versorgung (Begutachtungen nach Schwerbehindertenrecht und nach Sozialem Entschädigungsrecht)
  • Ordnungsämter und Unterbringungsbehörden, weitere Behörden
  • Gerichte, Staatsanwaltschaften, Labore
  • Prüfungsämter in Einzelfällen
  • nur in besonderen Fällen (z.B. Steuerbescheinigungen): die betroffene Person selbst

Auftraggeber können das Gesundheitsamt über folgenden Link datensicher und unkompliziert direkt beauftragen:

Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis

Was ist zu beachten:

  • Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle
  • Wir bitten Sie unbedingt alle ärztlichen Unterlagen von Hausarzt, Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken mitzubringen. Nach Aufforderung können Sie uns Befunde vorab über folgenden Link übersenden. Auch Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken können auf diesem Weg unkompliziert und datensicher Befunde direkt an den amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes übermitteln.

Meldeformular des Gesundheitsamtes Ortenaukreis

  • Zur Überprüfung Ihrer Personalien benötigen wir am Untersuchungstag Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Vergessen Sie Ihre Lesebrille nicht, damit Sie eventuell notwendige Fragebögen ausfüllen können.
  • Wenn Sie nicht Deutsch sprechen können, lassen Sie sich bitte von Angehörigen oder Bekannten begleiten, die der deutschen Sprache mächtig sind und bereit sind zu übersetzen. Ggf. bestellt der Auftraggeber auch einen Dolmetscher.

Für Untersuchungen bei Beamten gilt:

  1. Ärztliche Zeugnisse über die gesundheitliche Eignung im Sinne des Beamtenrechts bei Einstellungen bzw. Verbeamtungen erstellen geeignete niedergelassene oder andere approbierte Ärztinnen und Ärzte. Diese finden Sie unter folgendem Link auf der Internetseite des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg: «Hinweise für Beamtenbewerber/Ärzteliste - Einstellungsuntersuchungen Beamtenbewerber«
  2. Die Medizinische Gutachterstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald führt anderweitige amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen bei Beamten durch (z.B. zur Dienstunfähigkeit, bei Heilbehandlungen oder zur Feststellung einer medizinischen Notwendigkeit nach Beihilfeverordnung):

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt
Medizinische Gutachtenstelle
Sautierstraße 28/30
79104 Freiburg
Telefon: 0761/2187-3123 bzw. -3122

E-Mail: gesundheitsamt@lkbh.de

Voraussetzungen

Schriftlicher Auftrag einer anfordernden Dienststelle. Direkte Auforderung von einer Behörde, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.

Verfahrensablauf

Die Untersuchungstermine erhalten Sie von uns nach Eingang eines schriftlichen Auftrages der anfordernden Dienststelle. Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind, ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen, rufen Sie uns unter 0781/805-9833 an, damit wir mit Ihnen die Einzelheiten klären und ggf. einen Termin vereinbaren können. Bitte bringen Sie dann zur Untersuchung den Auftrag der anfordernden Behörde mit.

Fristen

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Unterlagen

  • Alle ärztlichen Unterlagen von Hausarzt, Fachärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Angehörige/r bzw. Bekannte/r zur Übersetzung
  • ggf. Lesebrille

Sofern Sie von einer Behörde direkt aufgefordert worden sind:

  • Auftrag der anfordernden Behörde

Kosten

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Sonstiges

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Freigabevermerk

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