Wichtige Informationen an alle Hundehalter!
Bitte um Beachtung!
Gefahren durch freilaufende Hunde
Aus gegebener Veranlassung weisen wir alle Hundehalter nochmals auf die gesetzlichen Bestimmungen hin.
Hunde sind auf öffentlichen Straßen im Zusammenhang bebauter Ortsteile generell an der Leine zu führen. In Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze und auf den Friedhof dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
Verunreinigungen durch Hundekot
Alle Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass weder:
– Gehwege, Grünanlagen, öffentliche sowie private Anlagen,
– Kinderspielbereiche,
– Wiesen und landwirtschaftliche Flächen in der Vegetationszeit,
– sonstige Bereiche, wo sich Mitbürger aufhalten können, verschmutzt werden.
Wenn dies doch einmal unbeabsichtigt geschieht, ist es Pflicht des Hundehalters, den Kot unverzüglich selbst zu entfernen.
Wir bitten deshalb alle Hundehalter beim Gassi gehen Hundekot-Entsorgungstüten mitzuführen und den Hundekot aufzunehmen und zu entsorgen!
Hundekot-Entsorgungstüten in Spenderboxen sind im ganzen Gemeindegebiet verteilt. Zusätzlich bekommen Sie im Rathaus, Zimmer 1 kostenlose Entsorgungstüten.