Aktuelles: Gemeinde Nordrach

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Nordrach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Nordrach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Die Breitband Ortenau informiert

icon.crdate25.02.2026

Ihre Rechte rund um den Glasfaservertrag

Wichtige Informationen für Ortenauer Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben.

In mehreren Gemeinden des Ortenaukreises wird der geplante Glasfaserausbau durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbaupartner nicht wie angekündigt realisiert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die bereits Verträge unterzeichnet haben, entsteht damit eine rechtlich unklare Situation.

Auch im geförderten Ausbau können sich vertragliche Fragen ergeben. Verzögert sich die Realisierung in einer Gemeinde über einen längeren Zeitraum, entscheiden sich manche Haushalte zwischenzeitlich für alternative Versorgungsformen – etwa über Starlink. Wird der Bedarf auf diesem Weg bereits gedeckt, stellt sich für Betroffene häufig die Frage, welche Rechte und Pflichten sie im Hinblick auf ihren bereits unterzeichneten Glasfaservertrag haben.

Was gilt für bestehende Vereinbarungen, wann kann gekündigt werden, und wer hilft bei Problemen mit dem Anbieter? Die den Ausbau in der Region koordinierende Breitband Ortenau GmbH & Co. KG informiert über die wichtigsten Punkte.

Bleibt mein Vertrag gültig?
Ja. Ein unterschriebener Vertrag wird nicht automatisch unwirksam, wenn ein Anbieter den Ausbau stoppt oder sich zurückzieht. Der Vertrag besteht grundsätzlich weiter, solange er nicht aktiv gekündigt wird. Wichtig: Solange keine Leistung erbracht wird – also kein Glasfaseranschluss bereitgestellt wird – muss in der Regel auch kein monatliches Entgelt gezahlt werden.

Wann beginnt die 24-monatige Laufzeit?
Hier hat der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2026 für Klarheit gesorgt (Az III ZR 8/25): Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsabschluss – nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses. Der BGH hat damit klargestellt, dass Anbieter die gesetzlich zulässige Höchstlaufzeit von 24 Monaten nicht künstlich verlängern dürfen, indem sie den Vertragsbeginn nach hinten verschieben. Wer also bereits vor Monaten einen Vertrag unterzeichnet hat, hat möglicherweise schon einen erheblichen Teil der Mindestvertragslaufzeit hinter sich, auch wenn der Anschluss nie aktiviert wurde.

Wie kann ich ordentlich kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar. Maßgeblich ist das Datum der
Auftragsbestätigung. Seit Juli 2022 müssen Telekommunikationsanbieter außerdem einen Kündigungsbutton auf ihrer Website anbieten. Eine Kündigung muss also auch online möglich sein, ohne dass man sich ins Kundenportal einloggen muss.
Verweigert der Anbieter die Kündigung oder nennt ein falsches Vertragsenddatum, ist dies rechtswidrig. Betroffene sollten in dem Fall schriftlich auf den korrekten Vertragsbeginn hinweisen und eine Korrektur fordern.

Kann ich außerordentlich kündigen, wenn gar nicht gebaut wird?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn der angekündigte Ausbau nicht erfolgt oder sich der Anbieter vollständig zurückzieht, kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Dafür muss dem Anbieter zunächst eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt werden. Als Orientierung gilt: War der Ausbau innerhalb der nächsten zwei Monate angekündigt, gelten zwei bis drei Wochen als angemessen. War der Ausbau innerhalb von sechs Monaten angekündigt, sollte eine Frist von ein bis zwei Monaten gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist erfolglos, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

Muss ich mit Tiefbau- oder Anschlusskosten rechnen?
Diese Sorge ist in den meisten Fällen unbegründet: Anbieter erlassen Anschlusskosten üblicherweise im Rahmen von Verträgen, die während der Vorvermarktungs- oder Ausbauphase abgeschlossen werden. Eine ordentliche Kündigung am Ende der Mindestlaufzeit hat grundsätzlich keine Auswirkung auf diesen Erlass. Entscheidend sind jedoch stets die konkreten Vertragsbedingungen.

Was tun bei widersprüchlichen Aussagen des Anbieters?
Teilweise berichten Bürgerinnen und Bürger von Aussagen wie „die Kündigung ist erst nach Freischaltung möglich“, „Ihre Kündigung ist zu früh“ oder „es besteht kein Kündigungsrecht“. Solche Aussagen sind in der Regel rechtlich nicht haltbar. Betroffene sollten auf den tatsächlichen Vertragsbeginn sowie das BGH-Urteil vom 8. Januar 2026 hinweisen.

Wer unsicher ist oder Unterstützung benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Dort stehen auch Musterbriefe zur Verfügung.

Mehr Infos gibt es unter verbraucherzentrale-bawue.de

Bei weiteren Fragen zum Glasfaserausbau steht die UGG Servicehotline zur Verfügung: Telefonnummer: 0800 410 1 410