Einführung digitaler Lichtbilder ab Mai!
Ab sofort werden im Antragsprozess für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digital erstellte Lichtbilder akzeptiert. Papierbilder dürfen dann nicht mehr verarbeitet werden. Diese Regelung unterstützt die Fortschreitung der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und soll das Antragsverfahren vereinfachen.
Die elektronischen Lichtbilder können bei teilnehmenden Fotografen oder in den Filialen der Drogeriemarktkette „DM“ erstellt werden. Die Fotos werden dann über einen gesicherten, elektronischen Weg ans Bürgerbüro übermittelt und können dort mittels eines QR-Codes abgerufen und verarbeitet werden.
Für papiergebundene Lichtbilder gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsregel für Ausnahmefälle. Dies gilt aber nur dann, wenn das Lichtbild bereits vor dem 1. Mai 2025 aufgenommen wurde oder es bei der digitalen Verarbeitung noch zu Problemen kommt