Landtagswahl 2021
Wahlscheinantrag
Hier können Sie einen Wahlschein zur Landtagswahl 2021 beantragen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie unter Bürgerservice - Landtagswahl 2021
Am 14. März ist Landtagswahl!
Jede Stimme zählt! Denn...
Landespolitik geht uns alle an. Viele politische Entscheidungen, die für die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg relevant sind, werden im Landesparlament gefällt, nicht im Bundestag. So haben die Länder zum Beispiel die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz im Schul- und Bildungswesen, im kulturellen Bereich, im Gesundheitswesen, im Polizeiwesen und im Bereich Presse, Hörfunk und Fernsehen.
Das Landesparlament hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Landesregierung und -verwaltung. Diese Aufgabe wird intensiv wahrgenommen. So zählt jede Stimme, sowohl die für die späteren Regierungsfraktionen als auch die für die spätere Opposition.
Die Landesregierung ist im Bundesrat vertreten. Sie übt hier eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Bundestag aus. Die meisten wichtigen Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Die Wahl der Landesregierung beeinflusst so also auch die Politik im Bund.
Es geht dabei um die Zukunft Baden-Württembergs und somit auch um unser Heimat Nordrach. Es geht um Sie.
Offenheit, Respekt und Toleranz sind die Ideale, die Baden-Württemberg zu einem Bundesland mit Herz machen. Diese Ideale ermöglichen erst unsere Freiheit und unseren Wohlstand. Sie sind die Grundpfeiler unseres gemeinsamen Erfolgs.
Offenheit, Respekt und Toleranz machen Baden-Württemberg lebenswert.
Sorgen Sie bitte mit Ihrer Stimme dafür, dass das auch nach der Landtagswahl so bleibt.
Wir haben es gemeinsam in der Hand – am 14.03.!
Informieren Sie sich, gehen Sie zur Wahl, und vor allem:
Stützen Sie mit Ihrer Stimme die Grundwerte unserer Verfassung!
Unter wahl-o-mat.de wird Ihnen im Internet eine Entscheidungshilfe der Landeszentrale für politische Bildung angeboten.
„Fasent daheim 2021, dies Johr gab es d´Nordracher Fasent im g´sunde Abstond“
In diesem Jahr, es war ein Graus,
blieben wir an de Fasend zuhaus.
Kein Rosenmontagsumzug mit tollen Wägen und vielen Gäschd.
un au kein Zunftabend mit großem Fäschd.
Doch, liebe Narre, ich profezei,
un des isch nit mol so verwege.
S´goht schu widder degege!
Die diesjährige Fasent 2021 war außergewöhnlich anders! Ein herzliches Dankeschön gilt der Narrenzunft Nordrach und dem Redaktionsteam der Fasentszeitung für ein Stück Fasent daheim.
Närrisches Schaufenster
Ich danke allen Kindern für ihre Einsendungen für das närrische Schaufenster.
Über die vielfältigen närrischen Kunstwerke konnten wir nur staunen.
Die fantasievollen Gewerke können noch bis zum 22. Februar im Schaufenster im Leseraum bei der Hansjakob-Halle betrachtet werden.
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung „Lindach“
Der Gemeinderat der Gemeinde Nordrach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2021 beschlossen, den Entwurf Außenbereichssatzung „Lindach“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 BauGB öffentlich auszulegen. Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung vom 20.01.2021 mit Begründung vom 20.01.2021 liegt gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 19.03.2021 bei der Gemeinde Nordrach, Im Dorf 26, 77787 Nordrach, Zimmer 5, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.nordrach.de auf der Startseite zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben.
Nordrach, 05.02.2021
Carsten Erhardt
Bürgermeister
„Es liegt uff de Hond, dies Johr gibt’s d´Nordracher Fasent im g´sunde Abstond“
Trotz abgesagter Veranstaltungen wollen wir unsere Nordracher Fasent nicht ganz abschreiben und wollen deshalb zumindest so tun als wäre Fasent.
Dekorieren und schmücken Sie Ihre Häuser!
Denn alle sollen sich fühlen, als wäre Fasent. Schmücken wir unsere Häuser und Straßen als ob ein großes Narrentreffen wie im Jahr 2018 bevorsteht. Machen Sie alle mit, dass es auch in diesem Jahr, wenn auch eine andere, aber besondere Fasent in Nordrach gibt.
Närrisches Schaufenster bei der Hansjakobhalle
Liebe Nordracher Kinder und Jugendliche,
liebe Narrenfreunde,
Ihr habt Spaß am Basteln oder Malen und seid närrisch kreativ ?
Dann freuen wir uns auf eure Kunstwerke für unser närrisches Schaufenster.
Lasst eurer Fantasie freien Lauf:
Malt oder bastelt was zum Thema Nordracher Fasent, so wie es euch gefällt und gebt es bis spätestens 10. Februar im Rathaus ab.
(Damit die Übergabe kontaktlos erfolgen kann, sollte euer Kunstwerk in den Briefkasten passen)
Dann wird euer Kunstwerk im Schaufenster der Hansjakobhalle ausgestellt.
Legt eurem Kunstwerk bitte eure Kontaktdaten bei oder schreibt sie auf die Rückseite, sodass wir es euch wieder zurückgeben können.
Wir freuen uns auf eure Ideen und wünschen euch viel Spaß beim Malen und Gestalten!
Winterdienst
Alle müssen ran – Winterdienst funktioniert nur Hand in Hand
Da uns der Winter fest im Griff hat, weisen wir an dieser Stelle auf die Winterdienstregelungen der Gemeinde hin.
Aufgabe als Gemeinde
Für die Gemeinde Nordrach führt das Bauhof-Team den Winterdienst durch. Von Schnee und Glätte werden gemäß der Streupflichtsatzung befreit: Verkehrswichtige Straßenkreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwege und -furten in einer Breite von 1,5 m sowie Bushaltestellen.
Wird es glatt, sichert unser Winterdienstteam zunächst die verkehrswichtigen Straßen. Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten werden nach Dringlichkeit auch weitere Straßen oder Straßenteile gesichert.
Unser Team möchte, dass Sie sicher auf unseren Straßen sind.
Nur leider können auch wir nicht überall gleichzeitig sein.
Dem Winterdienst der Gemeinde hilft es, wenn Sie in den Wintermonaten das Parken auf den Straßen reduzieren.
Bitte haben Sie Verständnis:
Leider ist es je nach Wetterlage und / oder örtlichen Gegebenheiten nicht immer vermeidbar, dass unsere Räumfahrzeuge Schnee auf Ihren mühevoll freigeschaufelten Gehweg oder Straßenbereich schieben. Trotz steter Bemühungen wird sich dieses Problem nicht vollständig lösen lassen.
Aufgaben als Bürger:
Wenn Sie Grundstückseigentümer sind:
Sorgen Sie bitte im Interesse Ihrer Mitmenschen dafür, dass nach Ende des Schneefalls in einer Breite von mindestens 1,5 m der Gehweg vor Ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreit wird.
Hat die Straße vor Ihrem Grundstück keinen Gehweg, verfahren Sie in gleicher Weise am Fahrbahnrand.
Denken Sie auch an den Zugang zu Ihrem Grundstück (vom Fahrbahnrand / Kantstein bis zum Hauseingang). Bitte halten Sie auch diesen von Schnee und Eis frei. Dann kann auch Ihr Postbote gefahrlos Ihre Post zustellen.
Genauso „unsere Männer von der Müllabfuhr“. Halten Sie auch die Transportwege für die Abfallbehälter frei - wir sind Ihnen dankbar dafür!
Bitte schieben Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg und auch nicht auf den mühevoll freigeräumten Gehbereich des Nachbarn oder in dessen Vorgarten.
Hier noch ein Hinweis:
Ihre Winterdienstpflichten ruhen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 2:00 Uhr bis 08:00 Uhr.
Nachdem Sie den Gehbereich freigeräumt haben, verwenden Sie bei Vereisung zugelassene Mittel um Ihn trittsicher zu machen. Benutzen Sie Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung oder entfernen Sie das Eis mechanisch.
Um ein ungehindertes Ablaufen des Tauwassers bei Tauwetter zu gewährleisten, schaufeln Sie vor Ihrem Grundstück am Kantstein (falls vorhanden) die Einläufe der Straßenentwässerung (Gullys) frei.
Kann z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Winterdienstpflicht
von Ihnen nicht wahrgenommen werden, beauftragen Sie einfach
eine andere geeignete Person (oder Firma).
Splitt und Sand in den Gullys und Gossen verhindern den Abfluss des Schmelzwassers und verursachen darüber hinaus lästige Wasserpfützen auf den Gehsteigen und Fahrbahnen. Kehren Sie Splitt und Sand bei Tauwetter deshalb auf und entsorgen diesen in der Restmülltonne.
Aktuelle Information:
Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen!
Angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation bleibt das Rathaus und die Touristen-Info zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit von Verwaltung und Ortspolizeibehörde für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Gerne sind die Mitarbeitenden der Gemeinde weiterhin im Rahmen einer vorherigen Terminvereinbarung (telefonisch/E-Mail) für Sie da. Bitte kommen Sie nur dann zu einem Termin, wenn dieser zwingend notwendig und nicht aufschiebbar ist und Sie sich völlig gesund fühlen.
Im Rathaus gilt Maskenpflicht.
Nachbarschaftshilfe
Die Gemeindeverwaltung Nordrach hat eine Nachbarschaftshilfe eingerichtet. Sollten Sie also Hilfe (zum Beispiel bei Einkäufen) aufgrund des Coronavirus benötigen, melden Sie sich gerne im Sekretariat unter Tel. 07838 9299-31 oder per Mail unter gemeinde@nordrach.de Wir stellen dann den Kontakt zu einem der Helfer her.
Abhol- und Lieferservice der Gastronomie nutzen!
Die verschärften Corona-Bestimmungen treffen insbesondere wieder das Beherbergungsgewerbe und die Gastronomie.Deshalb möchte ich Sie bitten, nutzen Sie – wie beim letzten Lockdown im Frühjahr – die Abhol- und Lieferangebote der örtlichen Gastronomie. Vielen Dank!
Vesperstube Mühlenstüble
Allmend 2, 77787 Nordrach
Freitag, Samstag, Sonntag
Herzhafte Mühlenspezialitäten und selbstgebackener Kuchen
Bestellungen unter 07838/955863 von 12:00 – 20:00 Uhr
Café S´Blaue Hus
Im Dorf 13, 77787 Nordrach
Kuchenspezialitäten zum Abholen
Samstag 14:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 14:00 -17:00 Uhr
Bestellungen unter 07838/9557400
Pralinenmanufaktur ChocoL
Im Dorf 13, 77787 Nordrach
Montag, Donnerstag, Freitag 17:00 – 20:00 Uhr
Samstag 14:00 -18:00 Uhr
Bestellungen unter 07838/9557400
Förderinstrument Regionalbudget 2021
Ein Jahr Regionalbudget im Mittleren Schwarzwald und der Erfolg spricht für sich: rund 199.000 Euro an Fördermitteln konnten im Jahr 2020 für 17 Projekte gebunden werden, eine Punktlandung bei einem Mittelbudget von 200.000 Euro. Dabei reichen die Vorhaben von vielfältigen Begegnungsstätten für Jung bis Alt über Lebensmittelautomaten bis hin zu Viehanhängern oder E-Autos für die hausärztliche Versorgung.
Die nächste Gelegenheit, sich um Fördermittel aus dem Regionalbudget zu bewerben, besteht nun für das Jahr 2021. Bis zum 11. Dezember 2020 können Projektträger wie Vereine, Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Kommunen im Gebiet der LEADER-Kulisse Mittlerer Schwarzwald ihre Vorhaben in der LEADER-Geschäftsstelle in Schiltach einreichen. Die Auswahl erfolgt voraussichtlich im März 2021.
Gefördert werden Kleinprojekte mit max. 20.000 Euro Nettokosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 3.750 Euro Nettokosten, die Mindestfördersumme beträgt 3.000 Euro bei einem Fördersatz von 80%. Auch für das Jahr 2021 stehen insgesamt 200.000 Euro von Bund, Land und Region zur Verfügung.
Es werden Ideen in den Bereichen Dorfentwicklung, Infrastruktur und Grundversorgung unterstützt.
Die Vorhaben müssen den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes der Region Mittlerer Schwarzwald entsprechen. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Auswahlkriterien (diese finden Sie auf unserer Homepage), die eigens für das Regionalbudget entwickelt wurden.
Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Die Mittel für das Programm stammen aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ und kommen von Bund und Land, weitere Mittel steuert die Region bei.
Die Projekte unterliegen dem Jährlichkeitsprinzip, d.h. sie müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt, abgerechnet und ausbezahlt werden!
Die Geschäftsstelle steht für Fragen zu den Anforderungen und Voraussetzungen zur Verfügung, eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter Vorbehalt der Mittelfreigabe der Landesbehörden steht.
Prüfbericht Schwarzwaldwasser
Die Laborwerte der Wasseruntersuchungen von der Firma Schwarzwaldwasser Labor GmbH können Sie unter Bürgerservice/Rathaus/Allgemeines einsehen.
Nordracher Picknick-Angebot
Nordrach schmeckt …
Genuss und Panorama pur!
Ortsumgreifendes Projekt steht in den Startlöchern
Um die Gastronomie in Nordrach zu aktiv zu unterstützen, hat die Touristen-Info Nordrach die Picknick-Ideen der Nordracher Anbieter entwickelt und zusammengefasst. Regional genießen, mit den jeweiligen Spezialitäten der verschiedenen Teilnehmer und an Orten, die frei gewählt werden dürfen.
„Nordrach kann man so auf eine ganz neue Art mit einem großartigen Angebot und mit selbstgewähltem Abstand genießen. Rund um die Anbieter, an den touristischen Highlights in Nordrach, oder auch auf der grünen Wiese, ganz wie es jedem Einzelnen gerade gefällt!“ so Bürgermeister Carsten Erhardt. „Picknick in Nordrach – ist zum einen eine direkte Antwort auf die aktuellen Abstandsregelungen, zum andern auch ein langfristiges Projekt, das begeistert aufgenommen wird.“
Die Nordracher Picknick-Angebote sehen völlig verschieden aus: zum traditionellen Vesper mit hauseigenen Produkten bis hin zum romantisch, englischen Picknickkorb steht hier die ganze Bandbreite der Nordracher Spezialitäten zur Auswahl. Die Anbieter haben sich viel Mühe gegeben, ihr Angebot mobil zu gestalten. Die unterschiedenen Picknickangebote sind in einer Übersicht zusammengefasst und auf der Homepage veröffentlicht.
Verschiedene Wander- und E-Bike Touren können über die Internet-Seiten Nordrach und Mittlerer Schwarzwald ausgedruckt werden oder direkt auf die outdooractive-App geladen werden. Die großen Nordracher Wanderwege, der Obstbrenner-Weg und der Höhenhöfe-Weg stehen auch mit eigenem Flyer zur Verfügung. Weiterhin werden vier verschiedene E-Bike strecken vorgeschlagen. „Interaktiv findet man auch neu die „Nordracher Lieblingsplätze“. Ort, an denen es sich gut sitzen lässt, auf Picknick-Bänken, Himmelsliegen oder auch im überdachten Pavillon, jeweils immer mit großartiger Aussicht!“ so Barbara Kamm-Essig, Leiterin der Touristen-Info in Nordrach.