Durch das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 wurden alle Kommunen in Baden-Württemberg verpflichtet, die Gesplittete Abwassergebühr einzuführen und somit die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- u. Niederschlagswasser abzurechnen. Bisher wurden die Abwassergebühren ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab berechnet.
Auch die Gemeinde Nordrach wird die Gesplittete Abwassergebühr einführen. Dies wurde durch den Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 16.08.2010 beschlossen. Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr um keine zusätzliche Gebühr handelt, sondern dass nur die Kosten getrennt nach Schmutzwasser- bzw. Regenwasser aufgeteilt werden.
Um Kosten zu sparen, haben sich die Stadt Zell a. H. sowie die Gemeinden Biberach, Oberharmersbach und Nordrach zusammengeschlossen und werden dieses Projekt gemeinsam durchführen. Für die Projektdurchführung wurde durch die 4 Kommunen das Büro Ortmann aus Oberkirch beauftragt.
Für die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr ist die Ermittlung der versiegelten Flächen aller Grundstücke, die ihr Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung einleiten, erforderlich. Die Gemeinde Nordrach hat sich zur Ermittlung der versiegelten Flächen, wie fast alle Kommunen im Ortenaukreis, für die Befliegung und der damit verbundenen Auswertung der Luftbilder entschieden. Die Befliegung fand im März 2011 statt und wurde von der Firma Hansa Luftbild durchgeführt.
Die Luftbilder werden derzeit vom Büro Ortmann in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung ausgewertet. Da auf den Luftbildern nicht jede Versiegelungsart genau zu erkennen ist und auch nicht, ob alle versiegelten Flächen an das Regenwasser angeschlossen sind, erhält jeder Grundstückseigentümer ab Mitte Januar 2012 per Post Selbstauskunftsunterlagen. Diese Unterlagen enthalten einen Lageplan, eine Zuordnung der versiegelten Flächen sowie eine Ausfüllanleitung. Anhand dieser Unterlagen hat dann jeder Bürger die Möglichkeit etwaige Änderungen einzutragen. Die kontrollierten und unterschriebenen Unterlagen müssen dann innerhalb der angegebenen Rücklauffrist an die Gemeindeverwaltung zurück gesendet werden.
Um Ihnen die Arbeit bzw. die Kontrolle der Bögen zu erleichtern, findet am Dienstag, 17. Januar 2012 in der Hansjakob-Halle eine Informationsveranstaltung zur Gesplitteten Abwassergebühr statt. Nähere Angaben zu dieser Veranstaltung (z.B. Uhrzeit) werden Ihnen frühzeitig bekanntgegeben. An diesem Abend erhalten Sie ausführliche Erläuterungen rund um die Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr wie z.B. rechtliche Grundlagen, Versiegelungsarten, versiegelte Flächen u.a.. An dieser Informationsveranstaltung wird auch das Büro Ortmann teilnehmen und steht Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir dürfen Sie aber jetzt schon um Verständnis dafür bitten, dass an diesem Abend keine Fragen zu einzelnen Grundstücken beantwortet werden können, da dies sonst den Rahmen der Informationsveranstaltung sprengen würde. Für die Klärung dieser grundstücksspezifischen Fragen stehen Ihnen ab Montag, 23.01.2012 für die Dauer von ca. 3 Wochen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie des Büro Ortmann im Rathaus gerne zur Verfügung.
Abrechnung 2011
In den nächsten Tagen werden Ihnen auch die jährlichen Ablesezettel für die Wasser- u. Abwassergebühren zugehen. Die Jahresendabrechnung 2011 für die Abwassergebühren wird nochmals nach dem bekannten Frischwassermaßstab abgerechnet. Es wird allerdings wie bereits bei der Endabrechnung 2010 darauf hingewiesen, dass die Bescheide bezüglich der Abwassergebühren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Wenn die neue Gebührenkalkulation vorliegt, erhalten alle Gebührenzahler rückwirkend ab dem Jahr 2010 geänderte Gebührenbescheide hinsichtlich der Abwassergebühren.
Weitere Informationen zur Gesplitteten Abwassergebühr erhalten Sie bei Herrn Nicolas Isenmann unter der Tel.-Nr. 07838/9299-15.




